HRB 14492: Apontas Invest GmbH, Gelsenkirchen, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2020 mit der Apontas GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5624) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers Apontas GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5624) am 27.08.2020 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14492: Apontas Invest GmbH, Gelsenkirchen, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2020 mit der Apontas GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5624) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers Apontas GmbH & Co. KG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5624) am 27.08.2020 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 14492: Apontas Invest GmbH, Gelsenkirchen, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen. Prokura erloschen: Krummen, Markus, Hattingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14492: Apontas Invest GmbH, Gelsenkirchen, Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen. Name geändert, weiterhin Geschäftsführer: Blietz-Weidmann, Anke, Königs Wusterhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 213272: Apontas Invest GmbH, Hannover, Vahrenwalder Straße 271, 30179 Hannover. Sitz verlegt, nun: Gelsenkirchen. Neue Geschäftsanschrift: Scheuten-Solar-Str. 1, 45881 Gelsenkirchen. Der Sitz ist nach Gelsenkirchen (jetzt Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 14492) verlegt.
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