Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 20.11.2018,
AZ: 13 IN 55/18, wurde die Anordnung der Eigenverwaltung
aufgehoben.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
27.04.2023
Chevalier |
HRB 2280: Apparatebau GmbH Crimmitschau, Crimmitschau, Fichtestraße 7, 08451 Crimmitschau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.03.2018, AZ: 13 IN 55/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.03.2018, AZ: 13 IN 55/18, ist die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 2280: Apparatebau GmbH Crimmitschau, Crimmitschau, Fichtestraße 7, 08451 Crimmitschau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hildebrand, Manfred, Crimmitschau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2280: Apparatebau GmbH Crimmitschau, Crimmitschau, Fichtestraße 7, 08451 Crimmitschau. Bestellt: Geschäftsführer: Dewath, Michael, Plauen OT Jößnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2280:Apparatebau GmbH Crimmitschau, Crimmitschau, Fichtestraße 7, 08451 Crimmitschau.Die M. Hildebrand Apparatebau Crimmitschau Beteiligungs-GmbH mit dem Sitz in Crimmitschau (Amtsgericht Chemnitz HRB 23021) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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