HRB 40151: Applied Chemical Research GmbH, Leipzig, Thonberger Straße 2, 04317 Leipzig. Die Ausgliederung wurde am 05.05.2022 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
HRB 40151: Applied Chemical Research GmbH, Leipzig, Thonberger Straße 2, 04317 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2022. Geschäftsanschrift: Thonberger Straße 2, 04317 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Labor- und Pilottests und Versuchsproduktionen im Bereich Metall- und Edelmetallrecycling sowie die Beratung von Unternehmen im Handling ihrer Stoffströme zur Verwertung extern, in-house Recycling oder Fertigung von Metall- und Edelmetallprodukten. Des Weiteren führt das Unternehmen Naturalscheidungen für Kunden durch, um für diese den optimalen Verwertungsweg zu ermöglichen und Handel mit Waren, die keiner besonderen Genehmigung bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Strecke, Thomas, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Thomas Strecke, Leipzig als Inhaber unter der Firma "Applied Chemical Research e. K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 19050) betriebenen Unternehmens als Ganzes gemäß Ausgliederungsplan vom 05.04.2022. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.