HRA 3816: Applied Materials GmbH & Co. KG, Alzenau, Siemensstr. 100, 63755 Alzenau. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Applied Materials Verwaltung GmbH, Alzenau (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8222), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Applied Materials GmbH & Co. KG, Alzenau, Siemensstr. 100, 63755 Alzenau. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 06.12.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 06.12.2012 den Teilbetrieb "WEB - Entwicklung und Herstellung von Vakuumbeschichtungsanlagen zur Prozessierung flexibler Substrate für die Elektronik- und Verpackungsindustrie" auf die neu gegründete Applied Materials WEB Coating GmbH mit dem Sitz in Alzenau (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 12295) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Applied Films GmbH & Co KG, Alzenau (Siemensstr. 100, 63755 Alzenau). Firma geändert, nun: Applied Materials GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Applied Materials Verwaltung GmbH, Alzenau (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8222).
Applied Films GmbH & Co KG, Alzenau (Siemensstr. 100, 63755 Alzenau). Die Applied Films Holding GmbH mit dem Sitz in Alzenau (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8083) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.