HRB 18807:Aqua Silva Verwaltungsgesellschaft mbH, Wesel, Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2014 mit der WHT Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 20607) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18807:Aqua Silva Verwaltungsgesellschaft mbH, Wesel, Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WHT Verwaltungsgesellschaft mbH am 21.07.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Aqua Silva Verwaltungsgesellschaft mbH, Wesel (Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2006. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der heute gegründeten noch in das Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg einzutragenden Aqua Silva GmbH & Co. KG, deren Gegenstand das Betreiben einer Beautyfarm mit angeschlossenem Wellnessbereich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hetzel, Christiane, Wesel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.