Aqua Treatment GmbH, Celle, Lückenweg 5, 29227 Celle. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Aqua Treatment GmbH, Celle, Lückenweg 5, 29227 Celle. Nicht mehr Liquidator: Szybowicz, Wolfgang, Konstanz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dr. Brauer, Joachim, Celle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Aqua Treatment GmbH, Celle, Lückenweg 5, 29227 Celle.Geschäftsanschrift: Lückenweg 5, 29227 Celle. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Szybowicz, Wolfgang, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Aqua Treatment GmbH, Celle, (Lückenweg 5, 29227 Celle).Bestellt als Geschäftsführer: Szybowicz, Wolfgang, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Carlier, Cecilia Elisabeth Maria, Amstelveen/ Niederlande, * ‒.‒.‒‒; McMahon, Roger, Cacersham,Reading/ Großbritannien, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.04.2008 mit der Berkefeld-Filter Anlagenbau GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 100208) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.