Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. |
a)
08.05.2024
Storbeck |
HRB 7132: AquaOrbis AG, Jessen, Gewerbepark 22, 06917 Jessen. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG geändert: Abwickler: Gründken, Peter, Gronau, * ‒.‒.‒‒. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 25.10.2018 (Az. 2 IN 278/12) nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben worden. Nachtragsverteilung ist angeordnet.
AquaOrbis AG, Jessen, Gewerbepark 22, 06917 Jessen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.10.2012 (Az. 2 IN 278/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
AquaOrbis AG, Jessen, Gewerbepark 22, 06917 Jessen. Auf Grund des am 26.10.2009 beschlossenen Bedingten Kapitals (2009/I) wurden 41.170 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 3.423.300,00 EUR. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 17.07.2012 die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Bedingte Kapital 2009/I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2011 noch 958.830,00 EUR.
AquaOrbis AG, Jessen, Gewerbepark 22, 06917 Jessen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.08.2012 (Az. 2 IN 278/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
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