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Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH, Hamburg (HRB 119570)

Firmendaten

Anschrift
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Frühere Anschriften: 1
Ferdinandstr. 25 - 27, 20095 Hamburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/875050-100
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.alceda.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2001
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 119570
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 119570 verzeichnet. Nach der Gründung am 21.06.2001 hat die Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die externe Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB, - Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in folgenden Vermögensgegenstände investieren: * Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, * Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, * Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, * Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, * Container, * Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung, dass diese Vermögensgegenstände nicht in Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6 KAGB investieren, * Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, * Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, * Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Für die von ihr verwalteten, geschlossenen inländischen Spezial-AlF gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG zusätzlich in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. - Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB, einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienstleistungen und Nebenleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB, - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 KAGB, - Vertrieb und Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 325.000,00 EUR. Die Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH weist zur Zeit zehn Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.01.2025)

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Registermeldungen 51

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
30 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
externe Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
KAGB i.V.m. §§ 192 ff KAGB,
- Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie
geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
* Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
* Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
* Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
* Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
* Container,
* Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
* die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 und 4 KAGB,
* die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 3 KAGB mit der Beschränkung,
dass diese Vermögensgegenstände nicht in
Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6
KAGB investieren,
* die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 5 KAGB mit der Beschränkung,
dass diese Vermögensgegenstände nicht in
Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6
KAGB investieren,
* die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 6 KAGB, mit der Beschränkung,
dass diese Vermögensgegenstände nicht in
Sachwerte gem. § 261 Abs. 2 Nr. 3 und 6
KAGB investieren,
* Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
* Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
* Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Für die von ihr verwalteten,
geschlossenen inländischen Spezial-AlF
gemäß §§ 285 ff. KAGB darf die KVG
zusätzlich in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
- Offene inländische Spezial-AlF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,
welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren: Die in
§ 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten
Vermögensgegenstände.
- Allgemeine offene inländische Spezial-AlF
gemäß § 282 KAGB, einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in
die folgenden Vermögensgegenstände
investieren: Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2
KAGB genannten Vermögensgegenstände.
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienstleistungen und Nebenleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20
Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 KAGB,
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3
Nr. 1 KAGB
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs.
2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 KAGB,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes gemäß § 20 Abs.
3 Nr. 1 KAGB,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF für andere gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3
und Abs. 3 Nr. 4 KAGB,
- Vertrieb und Pre-Marketing von Anteilen
oder Aktien an fremden
Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 2
Nr. 4 und Abs. 3 Nr. 6 KAGB,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung)
gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB,
- sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 8 und
Abs. 3 Nr. 9 KAGB).
5. Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
6. Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Hacker, Michael, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Dr. Schönebeck, Harald, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Schulz-Eickhorst, Til Hendirk Götz Hermann,
Falkensee, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Papenhausen, Helge, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Wallrich, Christoph, Trier, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens)
und 8 (Vertretung).
a)
17.01.2025
Dr. Waldforst
b)
Fall 47
29 b)
Geändert (Wohnort), nun
Geschäftsführer:
Wallrich, Christoph, Trier, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
20.06.2024
Schellmann
28 b)
Berichtigt (Vorname), nun
Geschäftsführer:
Wallrich, Christoph, Trassem, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.03.2023
Schellmann
b)
Eintragung Nr. 27 Spalte
4b) vom 02.03.2023 von
Amts wegen berichtigt.
27 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Sowa, Albert, Liederbach, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Papenhausen, Helge, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt
Geschäftsführer:
Wallrich, Chrisoph, Trassem, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.03.2023
Schellmann
26 325.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00
EUR auf 325.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit
der Aquila Capital Investment Holding GmbH mit Sitz in
Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 172123) beschlossen.
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrages vom 25.08.2022 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 25.08.2022 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2022 einen Teil des
Vermögens der Aquila Capital Investment Holding GmbH mit
Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 172123) als
Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung
übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2022 wirksam
geworden.
a)
19.09.2022
Reiche
b)
Fall 39
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Historie 32

17.01.2025
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Hacker
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Harald Schönebeck
Geschäftsführer

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Helge Papenhausen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christoph Wallrich
Geschäftsführer

20.06.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christoph Wallrich
Geschäftsführer

16.03.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christoph Wallrich
Geschäftsführer

02.03.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Albert Sowa
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Helge Papenhausen
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Chrisoph Wallrich
Geschäftsführer

22.06.2022
Entscheideränderung
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