HRA 122998: Aquila GAM Fund GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020 und der Gesellschafterversammlung der Firma Aquila Capital Wasserkraft Invest GmbH vom 06.02.2020 und der Gesellschafterversammlung der Firma Aquila Capital Wasserkraft Invest II GmbH vom 06.02.2020 mit der der Aquila Capital Wasserkraft Invest GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 126575) sowie mit der Aquila Capital Wasserkraft Invest II GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 127762) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 122998: Aquila GAM Fund GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. (1. die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen ihrer anleger. Den Anlegern soll eine Beteiligung an den Einnahmen und der Wertentwicklung eines diversifizierten Portfolios von nachfolgend näher beschriebenen Vermögensgegenständen ermöglicht werden. Diese vermögensgegenstände fokussieren sich auf Projekte im Bereich von zur Stromerzegung genutzen Wasserkraftanlagen. 2. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern diese im Einklang mit den Anlagebedingungen im Sinne des § 273 KAGB in ihrer jeweils gültigen Fassung stehen. Die Investmentgesellschaft kann diese Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornhemen oder durch dritte vornehmen lassen. Die Investmentgesellschaft kann andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Daneben kann sie auch Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten. 3. Die Investmentgesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung ("GewO") oder nach § 1 i.V.m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen ("KWG") bedürfen. 4. Die Investmentgesellschaft bestellt eine ihrem Unternehmensgegenstand entsprechende externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB, der insbesondere die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens obliegt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Valentinskamp 70, 20355 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Aquila Capital Investment Verwaltungsgesellschaft II mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 135221).