Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Gotha e. V. (ASB), Gotha, (Straße zum Sportplatz 5 c, 99867 Gotha OT Sundhausen).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Erfurt e.V. wurde am 05.10.2012 in das Vereinsregister dieses aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Erfurt VR39) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Gotha e.V. (ASB), Gotha, (Straße zum Sportplatz 5 c, 99867 Gotha OT Sundhausen).Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem Verein Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Erfurt e.V. in Erfurt (Registerblatt: Amtsgericht Erfurt VR 39) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2012 (UR 702/2012 des Notars Dr. Ulrich Krause in Erfurt) und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 07.06.2012 (UR 1146/2012 des Notars Dr. Stephan Döbereiner in Gotha) sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 24.05.2012 (UR 483/2012 des Notars Dr. Ulrich Krause in Erfurt). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Hinweis auf Gläubigerschutzrecht: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.