Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Friesland e.V., Jever (Bachstr. 8, 26434 Wangerland). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven e. V. am 11.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Friesland e.V., Jever (Bachstr. 8, 26434 Wangerland). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.06.2007 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2007 mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wilhelmshaven e. V. mit Sitz in Wilhelmshaven (AG Oldenburg, VR 130313) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.