VR 6515: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ostvorpommern e.V., Wolgast (Breite Straße 6c, 17438 Wolgast). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V. mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg VR 302) am 04.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 6515: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ostvorpommern e.V., Wolgast (Breite Straße 6c, 17438 Wolgast). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.10.2021 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.10.2021 mit dem Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Neubrandenburg e.V., nunmehr Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Neubrandenburg-Ostvorpommern e.V., mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg VR 302) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.