Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., Nürnberg (Virnsbergerstr. 22, 90431 Nürnberg). Der Verein Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. mit dem Sitz inNürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 2116) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2005 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 27.04.2005 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 12.04.2005 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90431 Nürnberg
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Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: eV