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Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., Nürnberg (VR 3854)

Firmendaten

Anschrift
Virnsberger Str. 22
90431 Nürnberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 3854
Amtsgericht: Nürnberg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. aus Nürnberg ist im Handelsregister Nürnberg unter der Nummer VR 3854 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.12.2005
Veränderung

Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., Nürnberg (Virnsbergerstr. 22, 90431 Nürnberg). Der Verein Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V. mit dem Sitz inNürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 2116) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2005 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 27.04.2005 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 12.04.2005 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.09.2005
Veränderung

Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V., Nürnberg (Virnsbergerstr. 22, 90431 Nürnberg). Der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 22348 Nz) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammmlungen des übernehmenden und des übertragendenVereins vom 16.11.2004 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.