Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB) in Bayern eingetragener Verein, München (Ulmenweg 2, 91522 München). Die Verschmelzung wurde am 28.02.2005 in das Register des neu gegründeten Vereins Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e. V. (ALB) eingetragen (siehe Amtsgericht Freising, VR 815).
Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliches Bauwesen (ALB) in Bayern eingetragener Verein, München (Ulmenweg 2, 91522 München).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2004 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15.07.2004 mit dem noch einzutragenden Verein Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern (ALB) mit dem Sitz in Freising (Amtsgericht Freising, 5 AR 0034/04) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.