VR 7778: Arbeitsgemeinschaft Radsportkreis Hannover e.V., Hannover (Mergenthaler weg 10 b c/o Dr. Dieter Borvitz, 30519 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Radsportbezirk Hannover e.V. am 14.05.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 7778: Arbeitsgemeinschaft Radsportkreis Hannover e.V., Hannover (Mergenthaler weg 10 b c/o Dr. Dieter Borvitz, 30519 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2018 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.11.2018 mit dem Radsportbezirk Hannover e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 7883) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.