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a)
Arboretum Foundation gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Neuer Wall 35, 20354 Hamburg
c)
1) Zweck der Gesellschaft und Gegenstand
des Unternehmens ist die Förderung des
Naturschutzes und des Umweltschutzes,
einschließlich des Klimaschutzes sowie die
Förderung der Volks- und Berufsbildung.
2) Der Zweck wird verwirklicht
insbesondere durch die Planung und
Durchführung von Projekten zur
Aufforstung von Waldbeständen zur
Abmilderung der Folgen des Klimawandels.
Hierzu werden Waldflächen sukzessive
wieder aufgeforstet, um klimaschädliches
Kohlendioxid zu binden. Die Gesellschaft
übernimmt die im Vorfeld der Maßnahme
notwendige Flächenindikation in den
jeweiligen Bundesländern, koordiniert die
Aufforstungsmaßnahme mit dem
zuständigen Revierförster und setzt die
Aufforstung mithilfe von
Forstdienstleistungsunternehmen um. Die
Aufforstungsmaßnahmen dienen als
a. wirksamer Beitrag gegen den
Klimawandel durch nachhaltige Bindung
von schädlichem Treibhausgas.
b. Möglichkeit für Schulen und Schüler, sich
im Umweltschutz zu engagieren,
c. Bildung für ein ganzheitliches
Verständnis des Klimawandels sowie der
Möglichkeit zu dessen Eingrenzung,
d. Mittel zum Verständnis der Bedeutung
und des Zusammenhangs zwischen
Klimawandel und Biodiversität,
e. Anschauung der erlebbaren Biodiversität
im Wald,
f. Gelegenheit einer Begegnung mit
Revierförstern zur Veranschaulichung einer
Devastierung des Waldes und
wirkungsvoller Maßnahmen, um dieser
etwas entgegenzusetzen.
Die Gesellschaft kann auch
Bildungsprojekte gemeinsam mit Schulen
durchführen, Unterrichtsmaterial zu
nachhaltigen Themen des waldbezogenen
Umweltschutzes bereitstellen sowie
Informationsveranstaltungen an Schulen,
Institutionen und Organisationen abhalten.
3) Die Gesellschaft kann ihre
vorbezeichneten steuerbegünstigten
Zwecke auch durch das Einwerben von
Spendenmitteln und Zuschüssen zur
Weiterleitung an andere, ebenfalls
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
erfüllen. Insoweit dient die Gesellschaft als
Mittelbeschaffungskörperschaft gem. § 58
Nr. 1 AO. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Lahnstein, Stephanie, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2023 |
a)
09.06.2023
Willamowius
b)
Fall 1 |