HRB 38534: Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld, Lessingstr. 48a, 33604 Bielefeld. Geschäftsführer: Möller-Niedermeyer, Madeleine, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 38534: Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld, Lessingstr. 48a, 33604 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
HRB 38534: Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld, Lessingstr. 48a, 33604 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beschlussfassung), § 11 (Jahresabschluss und Gewinnverteilung) und § 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wannenmacher, Christof, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒.
Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld (Lessingstr. 48a, 33604 Bielefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2005. Gegenstand: Planung, Überwachung und Durchführung von Bauten aller Art und alle sonstigen Architektentätigkeiten auf diesem Gebiet, ferner die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken. Soweit gesetzlich zulässing ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möller, Hans-Heinrich, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Wannenmacher, Andreas, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Wannenmacher, Christof, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Partnerschaft unter dem Namen Wannemacher + Möller , Bielefeld (PR 1425 Amtsgericht Essen) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.8.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.