Architekten Wannenmacher + Möller Partnerschaft, Bielefeld (Lessingstr. 48 a, 33604 Bielefeld). Die Umwandlung ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bielefeld HRB 38534) am 11.11.2005 wirksam geworden.
Architekten Wannenmacher + Möller Partnerschaft, Bielefeld (Lessingstr. 48 a, 33604 Bielefeld). Die Partnerschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Partner vom 23. August 2005 in die Architekten Wannenmacher + Möller GmbH mit Sitz in Bielefeld formwechselnd umgewandelt worden, gemäß §§ 190 ff, 225a ff., 214 ff. UmwG. Die Umwandlung wirderst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Architekten Wannenmacher + Möller Partnerschaft, Bielefeld (Lessingstr. 48 a, 33604 Bielefeld). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl.-Ing. Möller, Hans-Heinrich, Architekt, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. Wannenmacher, Andreas, Architekt, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. Wannenmacher, Christof, Architekt, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒.