Architektur und Stadtplanung Piske+Utsch GmbH, Siegen, Waldstr. 116, 57080 Siegen.Ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Waldstr. 116, 57080 Siegen.
Architektur und Stadtplanung Piske+Utsch GmbH, Siegen (Waldstr. 116, 57080 Siegen). Die Gesellschafterversammlung vom 26. April 2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR beschlossen. 45.000,00 EUR.Für den gesamten Erhöhungsbetrag wurden Sacheinlagen geleistet; hinsichtlich der Festsetzungen im Einzelnen wird auf den bei Gericht eingereichten Erhöhungsbeschluss Bezug genommen.
Architektur und Stadtplanung Piske+Utsch GmbH, Siegen (Waldstr. 116, 57080 Siegen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. Dezember 2002. Die Gesellschafterversammlung vom 12. August 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma in "Architektur und Stadtplanung Piske+Partner GmbH" beschlossen. Des weiteren hat die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand), § 3 und § 5 zu ändern. Es wurde ein neuer § 6 in den Gesellschaftsvertrag eingefügt. Die nachfolgenden Paragraphen verschoben sich jeweils um eine Zahl. Die Gesellschafterversammlung vom 19. August 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Betzdorf (bisher AG Montabaur HR B 7163) nach Siegen beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 7. Oktober 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma in "Architektur und Stadtplanung Piske+Utsch GmbH" beschlossen. Des weiteren hat die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 4 und § 6 beschlossen. Es wurde ein neuer § 7 in den Gesellschaftsvertrag eingefügt. Die nachfolgenden Paragraphen verschoben sich jeweils um eine Zahl. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Wahrnehmung der freiberuflichen Berufsaufgaben des Architekten, Stadtplaners und Ingenieurleistungen nach § 1 BauKaG NRW, auch als freiberuflicher Generalplaner. Die Gesellschaft ist nicht baugewerblich tätig. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. So kann sie sich insbesondere an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft muß von Architekten verantwortlich geführt werden. Neben Architekten können auch beratende Ingenieure als Geschäftsführer bestellt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muß Architekt sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen mit der Maßgabe vertreten, daß eine der vertretenden Personen Architekt sein muß. Nicht mehr Geschäftsführer: Piske, Heidrun, Betzdorf, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Piske, Udo, Betzdorf, * ‒.‒.‒‒; Utsch, Ralf, Siegen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.