Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen (Lohplatz 1, 31683 Obernkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Ardagh Glass Holding GmbH mit Sitz in Obernkirchen (Amtsgericht Stadthagen HRB 2842) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen (Lohplatz 1, 31683 Obernkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ardagh Glass Holding GmbH am 09.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen (Lohplatz 1, 31683 Obernkirchen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Ardagh Glass Shared Services GmbH mit Sitz in Obernkirchen (Amtsgericht Stadthagen HRB 2841) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ardagh Glass Holding Germany GmbH, Obernkirchen (Lohplatz 1, 31683 Obernkirchen). Nicht mehr Geschäftsführer: Bockhorst, Josef F., Petershagen, * ‒.‒.‒‒; Böllert, Jochen E., Lauenau, * ‒.‒.‒‒.
Heye Holding GmbH, Obernkirchen (Lohplatz 1, 31683 Obernkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Nr. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ardagh Glass Holding Germany GmbH.
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