ArdeScho Systems GmbH, Würselen, (Adenauerstr. 20/A 1 c/o Dressler Computertechnologie, 52146 Würselen).).
ArdeScho Systems GmbH, Würselen, (Adenauerstr. 20/A 1 c/o Dressler Computertechnologie, 52146 Würselen).).
ArdeScho Systems GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20/A 1 c/o Dressler Computertechnologie, 52146 Würselen). Die Gesellschaft ist durch gerichtliche Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrages aufgelöst; gemäß § 144 a Abs. 2 und 4 FGG, 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
ArdeScho Systems GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20/A 1 c/o dressler Computertechnologie, 52146 Würselen)..Gemäß § 144a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zu Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
ArdeScho Systems GmbH, Würselen (Adenauerstr. 20/A 1 c/o dressler Computertechnologie, 52146 Würselen).Offenbar hat die Gesellschaft ihren Sitz verlegt oder hat gar keinen Sitz mehr, so dass die entsprechende Angabe im Gesellschaftsvertrag nicht mehr zutreffend und damit nichtig ist. Die Geschäftsführung wird daher aufgefordert, binnen 2 Monaten ab Zugang dieser Verfügung a) eine entsprechende Satzungsänderung in Form eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses und b) eine entsprechende Handelsregisteranmeldung zu veranlassen oder innerhalb der o.g. Frist eine etwaige Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.