Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pöppelmann, Norbert, Dortmund, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.03.2023
Gastgeb |
9 |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Geschäftsführer:
Pöppelmann, Norbert, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
22.09.2022
Fries |
HRB 362141: Argus Fluidtechnik GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 126, 76275 Ettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Pöppelmann, Norbert, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 362141: Argus Fluidtechnik GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 126, 76275 Ettlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Alexander Peter, Bretten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 362141: Argus Fluidtechnik GmbH, Ettlingen, Pforzheimer Straße 126, 76275 Ettlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AFT HIFLEX GMBH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 709911) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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