HRB 119188: Arizona TopCo 1 GmbH, Frankfurt am Main, Börsenstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainfort Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98814) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 119188: Arizona TopCo 1 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Börsenstr. 2-4, 60313 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Maldener, Annika, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Toygar, Memet Can, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Marx, Sandra, Brechen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 119188: Arizona TopCo 1 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Arizona TopCo2 GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 91646) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 119188: Adler AcquiCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Maldener, Annika, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 119188: Adler AcquiCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma der Gesellschaft) und 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Arizona TopCo 1 GmbH. Neuer Gegenstand: der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen inländischen und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften für eigene Rechnung.
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