HRB 91646: Arizona TopCo 2 GmbH, Düsseldorf, An der Welle 4, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, 60322 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arizona TopCo 1 GmbH am 07.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 91646: Arizona TopCo 2 GmbH, Düsseldorf, An der Welle 4, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.11.2021 mit der Arizona TopCo 1 GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119188) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91646: Arizona TopCo 2 GmbH, Düsseldorf, An der Welle 4, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.11.2021 mit der Arizona MidCo GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 91638) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91646: Blitz D20-221 GmbH, Düsseldorf, An der Welle 4, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 4 (Unternehmensgegenstand) sowie in § 5 (Stammkapital, redaktionell) beschlossen. Neue Firma: Arizona TopCo 2 GmbH. Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen inländischen und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften für eigene Rechnung.
HRB 91646: Blitz D20-221 GmbH, Düsseldorf, c/o Blitzstart Holding AG, Theresienhöhe 30, 80339 München. Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Welle 4, c/o Willkie Farr & Gallagher LLP, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒; Selnes, Randi Mette, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Maldener, Annika, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Toygar, Memet Can, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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