Armbruster & Braumann Gesellschaft für Dienstleistung im Controlling mbH, Grevenbroich, Wehler Straße 21, 41516 Grevenbroich. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Armbruster & Braumann Gesellschaft für Dienstleistung im Controlling mbH, Grevenbroich, Wehler Straße 21, 41516 Grevenbroich. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gemeinschaftlich vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis erteilt und kann jeder Liquidator allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Padberg, Marianne, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒; Seidler, Barbara, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Armbruster & Braumann Gesellschaft für Dienstleistung im Controlling mbH, Krefeld, (Wehler Straße 21, 41516 Grevenbroich).Der Sitz ist nach Grevenbroich (jetzt AG Mönchengladbach HRB 13657) verlegt.
Armbruster & Braumann Gesellschaft für Dienstleistung im Controlling mbH, Grevenbroich, Wehler Straße 21, 41516 Grevenbroich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2000, mehrfach geändert, zuletzt am 26.01.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2010 hat die Sitzverlegung von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld HR B 7009) nach Grevenbroich sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und in § 17 Satz 1 (Bekanntmachungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Wehler Straße 21, 41516 Grevenbroich. Gegenstand: die Unternehmensberatung, insbesondere die Übernahme von Tätigkeiten im Bereich des Controlling. Stammkapital: 37.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführerinnen: Padberg, Marianne, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒; Seidler, Barbara, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.