Armerding, Buschmann & Weidtkamp Grundstücks-GmbH & Co. KG, Oyten (An der Autobahn 15, 28876 Oyten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Armerding & Buschmann Grundstücks-GmbH & Co. KG mit Sitz in Oyten (Amtsgericht Walsrode HRA 121244) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung vom heutigen Tage auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
28876 Oyten
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG