Armin Blocher e.K., Vöhringen, Lohmerstr. 8, 72189 Vöhringen. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 17.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.08.2012 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A. Blocher GmbH", Vöhringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 739779) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
72189 Vöhringen
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK