HRB 110553: Arminius Werke GmbH, Bodenwerder, Rühler Str. 34, 37619 Bodenwerder. Neue Geschäftsanschrift: Hindenburgstr. 11a, 37619 Bodenwerder.
HRB 110553: Arminius Werke GmbH, Bodenwerder, Rühler Str. 34, 37619 Bodenwerder. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 110553:Arminius Werke GmbH, Bodenwerder, Rühler Str. 34, 37619 Bodenwerder.Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2015 mit Berichtigung vom 12.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung/Vertretung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 8 (Gewinnverwendung) beschlossen. Vertretungsregelung berichtigend neu vorgetragen, nun: Geschäftsführer: Fritze, Wolfram, Bodenwerder, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Freudenberg, Jürgen, Bodenwerder, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Arminius Werke GmbH, Bodenwerder, Rühler Str. 34, 37619 Bodenwerder. Geschäftsanschrift: Rühler Str. 34, 37619 Bodenwerder. Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2010 mit der Arminius Marine Service GmbH mit Sitz in Bodenwerder (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110874) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.