HRB 67987: Arndt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Poßbergweg 3, 40629 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Poßbergweg 48, 40629 Düsseldorf.
Arndt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Poßbergweg 48, 40629 Düsseldorf. Der Gesellschaftsvertrag ist durch Gesellschafterbeschluss vom 28.09.2012 geändert worden, ohne dass einzutragende Angaben betroffen sind. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Poßbergweg 3, 40629 Düsseldorf.
Arndt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Poßbergweg 48, 40629 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2012. Geschäftsanschrift: Poßbergweg 48, 40629 Düsseldorf. Gegenstand: Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden sowie die Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte für Mandanten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Arndt, Svenja, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführerin ist für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 12.500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), und zwar auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes. Die Geschäftsführerin wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.