HRB 143454: Arne Zingel GmbH, Hamburg, Deichstraße 21, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Anmietung, Verwaltung, Vermittlung und Vermietung von Ferienwohnungen, möblierten Appartements und Gästezimmern sowie die Unterbringung von Gästen in diesen.
HRB 143454: Arne Zingel GmbH, Hamburg, Deichstraße 21, 20459 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2016. Geschäftsanschrift: Deichstraße 21, 20459 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung, insbesondere auch die Vermietung und Vermittlung von Ferienwohnungen und Gästezimmern sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Zingel, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Zingel, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Arne Zingel e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 120621) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2016. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.10.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.