Arnemann GmbH & Co. KG, Ahlen (Südstr. 30 - 32, 59227 Ahlen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.09.2005 nebst Ergänzung vom 09.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.09.2005 und 09.12.2005 das von dem Einzelkaufmann Georg Arnemann, Ahlen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Eduard Arnemann, Inhaber Georg Arnemann e.K. in Ahlen ( Münster HRA 6464) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59227 Ahlen
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.intersport-arnemann.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH & Co. KG