Arno Geerds GmbH & Co. KG, Hamburg, (Poppenbüttler Bogen 64, 22399 Hamburg).). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 und der Gesellschafterversammlung der Geerds Metallbau GmbH vom 16.05.2008 den Teilbetrieb "Poppenbütteler Bogen 64" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Geerds Metallbau GmbH mit Sitz in Gottesgabe (Amtsgericht Schwerin, HRB 74 55) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22399 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG