HRB 8113: Arnold Michels Vermögens- u. Verwaltungs-GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Holtkampstraße 64, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 8113: Arnold Michels Vermögens- u. Verwaltungs-GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Horstwiesenweg 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Holtkampstraße 64, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
HRB 8113: Arnold Michels Vermögens- u. Verwaltungs-GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Horstwiesenweg 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten zwei Liquidatoren gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Nunmehr Liquidator: Michels, Arnold, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Arnold Michels Vermögens- u. Verwaltungs-GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Horstwiesenweg 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.04.2009 wirksam geworden.
Arnold Michels Vermögens- u. Verwaltungs-GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Horstwiesenweg 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück.30.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2009 hat zum Zwecke der Abspaltung das Stammkapital um 5.000,00 EURO auf 30.000,00 EURO erhöht und die Änderung des § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2009 Teile des Vermögens der FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh HR B 5830) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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