Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1, 4 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
17.05.2023
Hövelborn |
Arnsberger Metallwerk GmbH & Co. KG, Arnsberg, Zu den Ruhrwiesen 3, 59755 Arnsberg. Die Firma ist geändert in: Arnsberger Metallwerk Abwicklungs GmbH & Co. KG.
Arnsberger Metallwerk GmbH & Co. KG, Arnsberg, (Zu den Ruhrwiesen 3, 59755 Arnsberg).Durch Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg (10 IN 151/09) vom 01.08.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Arnsberger Metallwerk GmbH & Co. KG, Arnsberg (Zu den Ruhrwiesen 3, 59755 Arnsberg). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.04.2005 wirksam geworden.
Arnsberger Metallwerk GmbH & Co. KG, Arnsberg (Zu den Ruhrwiesen 3, 59755 Arnsberg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2004 Teile des Vermögens der Rudolf Riedel GmbH & Co. KG mit Sitz in Schalksmühle (Amtsgericht Lüdenscheid HRA 3527) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblattdes übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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