HRA 114976: Arnulfbogen Real Estate GmbH & Co. KG, München, Odeonsplatz 12, 80539 München. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Arnulfbogen Real Estate Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Amtsgericht München HRB 270279).
HRA 52012: Blitz F21-800 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Jost Rechtsanwälte, Stephanstraße 5, 60313 Frankfurt am Main. (Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung i.V.m. § 235 Abs. 1 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF, die von dem RAIF gehalten wird. Der RAIF wird von der Universal-Investment-Luxemburg S.A. mit Sitz in Luxemburg verwaltet.). Neuer Sitz: München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Odeonsplatz 12, 80539 München. Der Sitz ist nach München (jetzt Amtsgericht München HRA 114976) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 114976: Arnulfbogen Real Estate GmbH & Co. KG, München, Odeonsplatz 12, 80539 München. (Gegenstand geändert, nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c) Anlageverordnung i.V.m. § 235 Abs. 1 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF, die von dem RAIF gehalten wird. Der RAIF wird von der Universal-Investment-Luxembourg S.A. mit Sitz in Luxemburg verwaltet. (2) Der alleinige Geschäftszweck der Gesellschaft ist ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf des Grundstücks Arnulfstraße 122 - 126, Landshuter Allee 4 - 6 in 80636 München (Grundbesitz) sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften (§ 235 Abs. 1 KAGB) im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwaltung, der Vermietung und dem Verkauf des Grundbesitzes (jede solche Gesellschaft eine Beteiligungsgesellschaft). Die G-sellschaft beschränkt sich auf Vermögensverwaltung und darf sich nicht an gewerblich tätigen, gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Gesellschaften beteiligen. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die der RAIF nach den gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes vom 23. Juli 2016 über Reservierte Alternative Investmentfonds (RAIF) in seiner jeweils gültigen Fassung (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen ausüben darf. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB sowie im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF nicht berührt wird. Die Gesellschaft kann dazu im In- und Ausland andere Immobilien-Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen (jede solche Gesellschaft nachfolgend ebenfalls eine Beteiligungsgesellschaft). (4) Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch Darlehen aufnehmen und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für Darlehen) bestellen, sofern diese mit dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen, den Vorgaben der Anlageverordnung und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind. (5) Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen, wobei als Dritte in diesem Sinne nicht gelten unmittelbare und mittelbare Gesellschafter der Gesellschaft sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungsgesellschaften, wenn und soweit die jeweilige Darlehensgewährung nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten) und dem Emissionsdokument des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen zulässig ist. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet. (6) Die Gesellschaft darf nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: (a) Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 KAGB, Anteile an Immobilien-Gesellschaften im Sinne des § 235 Abs. 1 KAGB sowie Vermögensgegenstände im Sinne des Emissionsdokumentes des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen (soweit durch letztere die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB nicht berührt wird), (b) Liquiditätsanlagen nach Maßgabe der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und des Emissionsdokuments des RAIF mitsamt den dort enthaltenen Anlagebeschränkungen und (c) zur Bewirtschaftung der Vermögensgegenstände erforderliche Gegenstände.). Kommanditgesellschaft. Firma geändert (zuvor "Blitz F21-800 GmbH & Co. KG"), nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Odeonsplatz 12, 80539 München. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personendaten (Firma, zuvor "Blitz F21-799 GmbH") geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Arnulfbogen Real Estate Verwaltungsgesellschaft gmH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 123094). Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 52012) nach München verlegt.
HRA 52012: Blitz F21-800 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Jost Rechtsanwälte, Stephanstraße 5, 60313 Frankfurt am Main. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und Erhaltung von eigenen Vermögenswerten, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Jost Rechtsanwälte, Stephanstraße 5, 60313 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Blitz F21-799 GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 123094).