HRB 15041: Ars Equitandi Show- und Stuntteam UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Hülsenbuschweg 10, 40667 Meerbusch. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15041: Ars Equitandi Show- und Stuntteam UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Hülsenbuschweg 10, 40667 Meerbusch. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 15041: Ars Equitandi Show- und Stuntteam UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Hülsenbuschweg 10, 40667 Meerbusch. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 70/16) vom 17.10.2016 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 15041: Ars Equitandi Show- und Stuntteam UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Marktstraße 328, 47804 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hülsenbuschweg 10, 40667 Meerbusch.
HRB 15041: Ars Equitandi Show- und Stuntteam UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Marktstraße 328, 47804 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2014. Geschäftsanschrift: Marktstraße 328, 47804 Krefeld. Gegenstand: Der Show- und Veranstaltungsbetrieb mit Pferden. Darunter fallen unter anderem Showveranstaltungen aller Art, Mitwirkung bei Film- und Fernsehproduktionen und die Ausbildung für Pferd und Reiter. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Eckert, Silke, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.