HRA 705208: Ars Vivendi OHG, Orsingen-Nenzingen, Eigeltinger Straße 12, 78359 Orsingen-Nenzingen. (Der Groß-, Versand- und Einzelhandel für Mode, Literatur und Kunst.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eigeltinger Straße 12, 78359 Orsingen-Nenzingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Seliger, Alexander, Engen, * ‒.‒.‒‒; Seliger, Maria, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒; Wegner, Mario, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Ars Vivendi AG", Engen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702193) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 702193: Ars Vivendi AG, Engen, Friedrich-List-Straße 9a, 78234 Engen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.08.2017 in eine offene Handelsgesellschaft unter der Firma "Ars Vivendi OHG", Orsingen-Nenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705208) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ars Vivendi AG, Engen, Friedrich-List-Straße 9a, 78234 Engen.Die Hauptversammlung vom 14.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 6.667,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Geschäftsanschrift: Friedrich-List-Straße 9a, 78234 Engen. Grundkapital nun: 66.667,00 EUR.
Ars Vivendi AG, Engen (Friedrich-List-Straße 9a, 78234 Engen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.01.2008. Gegenstand: Groß-, Versand- und Einzelhandel für Mode, Literatur und Kunst. Grundkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Seliger, Alexander, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒; Seliger, Maria, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒; Wegner, Mario, Orsingen-Nenzingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "ARS VIVENDI OHG", Engen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 540990) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.