HRB 15178: Art of Engineering GmbH, Neuss, Ruhrstraße 47, 41469 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 15178: Art of Engineering GmbH, Neuss, Ruhrstraße 47, 41469 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 15178: Art of Engineering GmbH, Neuss, Ruhrstraße 47, 41469 Neuss. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 160/17) vom 8. Januar 2018 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 15178: Art of Engineering GmbH, Neuss, Stüttgener Straße 48, 41468 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ruhrstraße 47, 41469 Neuss.
Art of Energy Energietechnik UG (haftungsbeschränkt), Neuss, Stüttgener Straße 48, 41468 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 14. November 2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1, jetzt § 1 (Firma), Ziffer 2, jetzt § 2 (Gegenstand des Unternehmens), Ziffer 3, jetzt § 3 (Stammkapital), Ziffer 4, jetzt § 4 (Vertretungsbefugnis) sowie § 6 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neue Firma: Art of Engineering GmbH. Entwicklung von Solarkollektoren und Wärmekraftmaschinen, Sondermaschinenbau/Anlagenbau, Ingenieurdienstleistungen / Konstruktionsdienstleistungen, Stahlkonstruktionen und Metallkunsthandwerken zur Verbrennung von Bioethanol. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Hermanns, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.