ArthroCare (Deutschland) GmbH, Radevormwald (Dahlienstr. 28, 42477 Radevormwald). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRB 58423) am 28.08.2006 wirksam geworden.
ArthroCare (Deutschland) GmbH, Radevormwald (Dahlienstr. 28, 42477 Radevormwald). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2006 im Wege des Formwechsels in die ArthroCare (Deuschland) AG mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln 42 AR 898/06 umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ArthroCare (Deutschland) GmbH, Radevormwald (Dahlienstr. 28, 42477 RadevormwaldDie Gesellschafterversammlung vom 07.07.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern.