Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zintel, Michael, Hochheim am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Dömer, Fabian, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.04.2024
Walter
b)
Fall 6 |
4 |
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Prokura erloschen:
Baron, Ralf, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Lerner, Wilhelm, Rüdesheim am Rhein,
* ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Pfirsching, Volker Andreas, Höhenkirchen-
Siegertsbrunn, * ‒.‒.‒‒
Schreiber, Bernd Matthias Alfons, Eltville,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.08.2022
Hornburg
b)
Fall 5 |
Arthur D. Little GmbH, Frankfurt am Main, Flughafen Frankfurt, The Squaire, 60600 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Träm, Michael, Ratingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: von den Hoff, Klaus, München, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lerner, Wilhelm, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒.
Arthur D. Little GmbH, Frankfurt am Main, Flughafen Frankfurt, The Squaire, 60600 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Exelum GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 90105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Arthur D. Little GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Neuer Sitz: Frankfurt am Main. Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89932) verlegt.
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