Arzberger Fliesenleger GmbH, Arzberg, OT Nichtewitz (Breite Str. 33 a, 04886 Arzberg, OT Nichtewitz). Die Verschmelzung wurde am 30.07.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Leipzig, HRA 15319) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Arzberger Fliesenleger GmbH, Arzberg, OT Nichtewitz (Breite Str. 33 a, 04886 Arzberg, OT Nichtewitz). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 10.07.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Karoly Nagy (nunmehr:" Arzberger Fliesenleger e.K., Inhaber Karoly Nagy" mit Niederlassung in Arzberg OT Nichtewitz) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.