HRB 20965: AsBo SpezialMakler GmbH, Neubrandenburg, Augustastraße 30, 17033 Neubrandenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Hübner, Asta, Neddemin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Bochmann, Adelheid, Neddemin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 20965: AsBo SpezialMakler GmbH, Neubrandenburg, Augustastraße 30, 17033 Neubrandenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2019 mit Änderungen vom 27.8.2019 und 12.09.2019. Geschäftsanschrift: Augustastraße 30, 17033 Neubrandenburg. Gegenstand: Beratung, Betreuung und Vermittlung von Cyberversicherungen sowie weiteren Versicherungen mit speziellen Inhalten oder besonderen Bedingungen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bochmann, Adelheid, geb. Suhr, Neddemin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Adelheid Bochmann, geb. ‒.‒.‒‒, Neddemin unter der Firma Adelheid Bochmann Versicherungen seit 1990 e.K. in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 1810) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.07.2019. Die Ausgliederung ist mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.