HRB 97456: Asa HoldCo GmbH, Frankfurt am Main, Parkstraße 52, 65812 Bad Soden am Taunus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. am 04.02.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97456: Asa HoldCo GmbH, Frankfurt am Main, Parkstraße 52, 65812 Bad Soden am Taunus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 02.10.2015 mit der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B 182254) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97456: Asa HoldCo GmbH, Frankfurt am Main, Parkstraße 52, 65812 Bad Soden am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Banks, Stuart, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 97456: Asa HoldCo GmbH, Frankfurt am Main, Parkstraße 52, 65812 Bad Soden am Taunus. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Willis Lux Holdings 2 S.á.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) eingereicht worden. Zu § 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG: Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde mit diesem Schreiben beim Handelsregister Frankfurt am Main eingereicht. Zu § 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma Asa HoldCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Bundesrepublik Deutschland) sowie als übernehmende Gesellschaft die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht unter der Firma Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg). Zu § 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG: Die Asa HoldCo GmbH als übertragende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97456 eingetragen. Die Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft ist im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter B 182254 eingetragen. Zu § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten und Rechten von Minderheitsgesellschaftern: Die Gläubiger der Asa HoldCo GmbH haben gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung fällig ist. Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Asa HoldCo GmbH nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen nur für solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Gläubiger der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l., deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. entstanden sind, haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10 August 1915 einen Anspruch auf die Einräumung einer Sicherheit für ihre Ansprüche, unabhängig davon, ob diese bereits fällig sind oder nicht, sofern sie diesen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht (tribunal d'arrondissement) in Luxemburg innerhalb von zwei Monaten nach der genannten Veröffentlichung anmelden und dabei glaubhaft machen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet wird und insoweit noch keine ausreichenden Sicherheiten von Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. gewährt wurden. Da es sich um eine Verschmelzung einer Gesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter handelt und sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen werden und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden: Latham & Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Wirsch, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: stefan.wirsch@lw.com
HRB 97456:Asa HoldCo GmbH, Frankfurt am Main, Parkstraße 52, 65812 Bad Soden am Taunus.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischen Recht, mit Sitz in Luxembourg (Registre de Commerce et des Sociétés, B 182254) beim Amtsgericht Frankfurt am Main zur Einsichtnahme eingereicht. Die Gläubiger der Asa HoldCo GmbH haben gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung fällig ist. Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Asa HoldCo GmbH nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen nur für solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Gläubiger der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l., deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. entstanden sind, haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10 August 1915 einen Anspruch auf die Einräumung einer Sicherheit für ihre Ansprüche, unabhängig davon, ob diese bereits fällig sind oder nicht, sofern sie diesen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht (tribunal d´arrondissement) in Luxemburg innerhalb von zwei Monaten nach der genannten Veröffentlichung anmelden und dabei glaubhaft machen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet wird und insoweit noch keine ausreichenden Sicherheiten von Willis Lux Holdings 2 S.à r.l. gewährt wurden.Da es sich um eine Verschmelzung einer Gesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter handelt und sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen werden und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden:Latham & Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Wirsch, Reuterweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: stefan.wirsch@lw.com
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