HRB 21155: Asahi Kasei Fibers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Asahikasei Fibers Italia S.r.l. am 09.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21155:Asahi Kasei Fibers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 20.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2014 und vom 22.07.2014 mit der Asahikasei Fibers Italia S.r.l. mit Sitz in Gallarate (VA), Italien (Kammer für Handel, Industrie, Landwirtschaft und Handwerk von Varese Nr. 02109210027, REA VA-286645) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21155:Asahi Kasei Fibers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main.Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Asahikasei Fibers Italia S.r.l. mit Sitz in Gallarate (VA), Italien, eingetragen beim Handelsregister der Kammer für Handel, Industrie, Handwerk und Landwirtschaft von Varese unter Nr. 02109210027, REA VA-286645 eingereicht worden.
Asahi Kasei Fibers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ito, Osami, Tokyo-Prefecture/Japan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Nakajima, Yasuyoshi, Nara, Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Asahi Kasei Fibers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Seki, Jumpei, Osaka, Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Nakajima, Yasuyoshi, Sulzbach, * ‒.‒.‒‒.
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