Asia Link Vertriebs GmbH & Co. KG, Papenburg (Lüdeweg 1, 26871 Papenburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Asia Link Vertriebs GmbH & Co. KG, Papenburg (Lüdeweg 1, 26871 Papenburg). Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
Asia Link Vertriebs GmbH & Co. KG, Papenburg (Lüdeweg 1, 26871 Papenburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom gleichen Tage mit der BEKA Grosshandelskontor GmbH mit Sitz in Wesoverledingen (Amtsgericht Aurich HRB 111366) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
DIYsupply GmbH & Co. KG, Papenburg (Lüdeweg 1, 26871 Papenburg). Firma geändert, nun: Asia Link Vertriebs GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Asia Link Vertriebs GmbH mit Sitz in Papenburg (Amtsgericht Osnabrück HRB 122405) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
DIYsupply GmbH & Co. KG, Papenburg (Lüdeweg 1, 26871 Papenburg). Prokura erloschen: Wiemers, Heinz, Westoverledingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Knipper, Gernot, Westoverledingen, * ‒.‒.‒‒.