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Asphalt-Hummel GmbH, Herborn (HRB 5098) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Dollenbergstr. 4
35745 Herborn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 5098
Amtsgericht: Wetzlar
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Asphalt-Hummel GmbH aus Herborn war im Handelsregister Wetzlar unter der Nummer HRB 5098 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Asphalt-Hummel GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Asphalt-Hummel GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.12.2007
Löschung

Asphalt-Hummel GmbH, Herborn (Dollenbergstr. 4, 35745 Herborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SynTrek Gmbh, jetzt Herborner Gussasphalt GmbH, am 15.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 16.11.2007
Veränderung

Asphalt-Hummel GmbH, Herborn (Dollenbergstr. 4, 35745 Herborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SynTrek GmbH mit Sitz in Herborn (Amtsgericht Wetzlar, HRB 5025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.12.2007
Registervorgang

Löschung 16.11.2007