Assenmacher GmbH, Warendorf, Vohren 2, 48231 Warendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und in § 9 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Assenmacher GmbH, Warendorf, Vohren 2, 48231 Warendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2011. Geschäftsanschrift: Vohren 2, 48231 Warendorf. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von und die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften im In- und Ausland, die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie Verwaltung von Beteiligungen. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Assenmacher, Heinz, Warendorf, * ‒.‒.‒‒; Assenmacher, Dirk, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Assenmacher GmbH & Co. KG, Warendorf (Amtsgericht Münster HRA 6594), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.