HRB 15553: Assing Vermögens GmbH, Gronau, Amtsvennweg 91, 48599 Gronau. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand), § 3 (Stammkapital), § 6 (Zustimmungsvorbehalt), § 7 (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte) sowie weitere Änderungen beschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist unter anderem die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie die Funktion als Komplementärin bei der Assing GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft kann Handelsgeschäfte aller Art aufnehmen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermietung von Maschinen.
HRB 15553: Assing Vermögens GmbH, Gronau, Amtsvennweg 91, 48599 Gronau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2014 mit Änderung vom 06.02.2015. Geschäftsanschrift: Amtsvennweg 91, 48599 Gronau. Gegenstand: Vermietung von Maschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Assing, Nico, Gronau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung aller Vermögendanteile der Nico Assing e. Kfm. mit Sitz in Gronau (Amtsgericht Coesfeld HRA 7522 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.