Astaro Software AG, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33a, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.07.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Sophos Astaro Software GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712658) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der Formwechsel ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Astaro Software AG, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33a, 76227 Karlsruhe. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.04.2011 um 789.550,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Durch weiteren Beschluss dieser Hauptversammlung wurde sodann das Grundkapital durch einen Aktiensplitt im Verhältnis 1:4 neu eingeteilt. Die Hauptversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1, 2 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Grundkapital nun: 1.127.664,00 EUR.
Astaro Software AG, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33a, 76227 Karlsruhe. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.04.2011 um 39.745,00 EUR auf 1.087.919,00 EUR durch Einziehung von eigenen Aktien in vereinfachter Form gem. § 237 Abs. 3 Ziff. 1 AktG herabgesetzt.Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 08.04.2011 hat die nochmalige Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1, 2 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Grundkapital nun: 1.087.919,00 EUR.
Astaro Software AG, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33a, 76227 Karlsruhe. Die Einziehung von 56.198 eigenen Stückaktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30.07.2010 (Eintragung lfd.Nr.12 ) ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Astaro Software AG, Karlsruhe, An der Raumfabrik 33a, 76227 Karlsruhe.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.12.2009 sowie durch Beschluss der Sonderversammlung der damaligen Vorzugsaktionäre vom gleichen Tag wurde die Einziehung von bis zu 65.546 eigenen Stückaktien in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung gem. § 237 Abs. 3 Ziff. 3 AktG beschlossen. Die Einziehung von 43.009 eigenen Stückaktien ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 2 (Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
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