Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
8 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen.
c)
Nicht mehr Kommanditist:
1. Astor, David
Nicht mehr Kommanditist:
2. Montero Bustos, David |
a)
19.10.2023
Förster |
HRA 48504 B: Astor Montero Enterprises GmbH & Co. KG, Berlin, Auguststraße 65, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Auguststraße 65, 10117 Berlin
HRA 48504 B: Astor Montero Enterprises GmbH & Co. KG, Berlin, Köpenicker Straße 154 a - 157, 10997 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 154 a - 157, 10997 Berlin
HRA 48504 B: Astor Montero Enterprises GmbH & Co. KG, Berlin, Köpenicker Straße 154 - 157, 10997 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 154 - 157, 10997 Berlin
Astor Montero Enterprises GmbH & Co. KG, Berlin, c/o David Montero, Auguststraße 65, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsvertrages vom 08.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag das Unternehmen des David Montero e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 48214) im Wege der Ausgliederung aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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